Aktuelles

2G-Regelung im ÜBZO

Auswirkungen der neuen Corona Regelungen

Wie Sie aus der tagesaktuellen Berichterstattung wissen, ist die Lage in unseren Krankenhäusern und Intensivstationen aufgrund steigender Corona-Erkrankungen zunehmend sehr ernst. Die Bayerische Staatsregierung hat daher gestern neue Regelungen zum Infektionsschutz getroffen, die auch unsere Bildungseinrichtung betreffen und bereits ab heute bis zunächst zum 15. Dezember 2021 gelten.

Wir wollen Sie über unsere Maßnahmen informieren, die ab dem 25.11.2021 bis auf weiteres gelten:

1. Generell gilt: 2G für Kurse, Seminare, Lehrveranstaltungen

  • Die 2G-Regel besagt, dass nur Personen mit gültigem Nachweis des Status „geimpft“ oder „genesen“ an einer Veranstaltung teilnehmen dürfen.
  • Unsere Ausbilder fragen täglich von allen Azubis den Status zur Impfung/Genesung ab und vermerken dies auf der Teilnehmerliste.
  • Zudem erfolgt weiterhin die zweimalige Testung pro Woche.
  • Sofern die Impfbescheinigung des Auszubildenden vorliegt kann die Ausbildung in unseren Räumen erfolgen.
  • Sofern keine Impfbescheinigung vorliegt wird der betroffene Auszubildende in dessen Ausbildungsbetrieb zurückgeschickt.

2. Zielsetzung: Online-Unterricht als Regelfall:
Ab dem 25. November ist der Online-Unterricht die „Normalform“ aller Veranstaltungen des ÜBZO avisiert. Wir setzen auch auf hybride Lehrformen (Streaming, Aufzeichnung, etc.).

3. Nachweispflicht für Ausbilder und Dozenten:
Selbstverständlich halten wir uns bei dem Lehrpersonal an die gesetzlichen Bestimmungen.

Nur gemeinsam können wir in der aktuellen Situation dem Geschehen begegnen und so reagieren, dass der größtmögliche Schutz für alle erreicht wird. Besten Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation schon an dieser Stelle.

Zögern Sie nicht, bei Fragen oder Unklarheiten auf uns zuzugehen. Wir sind wie gewohnt für Sie zu erreichen.

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